Barrierefreie Ordination
Oft können Barrieren durch geringe finanzielle Mittel behoben werden.
Uns Ärztinnen und Ärzten ist es ein Anliegen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit einen barrierefreien Zugang zur Ordination zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen:
- Qualitätssicherungs-Verordnung 2006
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
- sowie die einschlägigen ÖNORMEN.
Vor Neugründung oder Neueröffnung (Übernahme) einer Ordination ist laut Qualitätssicherungs-Verordnung 2006 die Konsultation eines Behindertenverbandes verpflichtend vorgesehen. Entnehmen Sie die weiteren Details der mit Österreichischen Zivilinvalidenverband Salzburg erarbeiteten Checkliste.
Patienten können über www.arztbarrierefrei.at Informationen über Niederlassungen abrufen. Wir laden Sie ein, sich in diese Liste eintragen zu lassen. Füllen Sie den Erhebungsbogen aus und übersenden Sie diesen an uns.
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