Ausbildungsausschuss
Ausbildungsausschuss
Der Ausbildungsausschuss ist ein beratendes Gremium des Kammervorstandes für Fragen der Aus- und Weiterbildung (§ 82 Ärztegesetz). Der Ausbildungsausschuss befasst sich insbesondere mit:
- Ansuchen um neue Ausbildungsstättenbewilligungen
- Ansuchen um neue Ausbildungsstellen
- Ansuchen um Lehrpraxis- und Lehrgruppenpraxisbewilligungen
- Ansuchen um Bewilligung von Lehrambulatorien
- Ansuchen um gastärztliche Bewilligungen nach § 35 Ärztegesetz
- Grundsätzlichen Fragen der Qualitätssicherung in der ärztlichen Ausbildung
- Erstattung von Vorschlägen für die Verbesserung der Ausbildung
Der Ausbildungsausschuss selbst bewilligt keine Ansuchen, sondern erstattet Vorschläge an die Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer, welche dann in entsprechenden Ausbildungsverfahren rechtsverbindliche Bescheide erlässt.
In der Regel finden jährlich vier bis fünf Sitzungen, in Anlehnung an die Sitzungen der Ausbildungskommission der ÖÄK, statt.
Vorsitzender:
Dr. Gerhard Kametriser
Stellvertreter:
Dr. Michael Sigmund
Für Detailfragen steht Ihnen das Beratungsservice des Ausbildungsausschusses zur Verfügung.
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