Ärzteausweis
Ordentliche Kammermitgliedschaft
Jeder Arzt/jede Ärztin erhält als Nachweis der Eintragung in die Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin in Österreich einen Scheckkartenausweis.
Für den Antrag (ÖÄK-Datenblatt - liegt bei Ärztekammer auf) benötigen wir von Ihnen:
- 1 aktuelles Passfoto
- Ihre Unterschrift auf dem Datenblatt
Der Cardausweis wird Ihnen per Post eingeschrieben zugeschickt. Die Produktion dauert ca. 6 Wochen.
Seit der Ärzteliste-Verordnung vom 30. Juni 2007 werden die Scheckkartenausweise mit neuem Layout ausgestellt. Alte Ausweise nach der Ärzteliste-VO, BGBl 392/1995 idF BGBl I 61/2010, behalten bis zur Neuausstellung ihre Gültigkeit.
Verlust/Diebstahl Ihres Ärzteausweises
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- die polizeiliche Verlustanzeige (bei Diebstahl) / Verlustmeldung Fundamt
- das ausgefüllte Formular "Verlust Ärzteausweis"
- das ausgefüllte Datenblatt
- und 1 aktuelles Passfoto
Bitte per Post an Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg
Beschädigung Ihres Ärzteausweises
Bei Beschädigung oder starker Abnutzung Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- das ausgefüllte Datenblatt
- Antragsformular "Ärzteausweis beschädigt"
- und 1 aktuelles Passfoto
Bitte per Post an Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg
Ärzteausweis für außerordentliche Kammerangehörige
Bei Einstellung der ärztlichen Tätigkeit ist der Ärzteausweis gemäß Ärztegesetz in Ihrer Landesärztekammer abzugeben. Sofern Ihr ordentlicher Wohnsitz im Bundesland Salzburg liegt, haben Sie die Möglichkeit einen "Ärzteausweis für außerordentliche Kammerangehörige" zu beantragen - hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- 1 aktuelles Passfoto
- Datenblatt (bitte bei Standesführung, Frau Wiesner anfordern)
Bitte per Post an Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg